Das Kreisparteigericht der CDU hat entschieden, dass der ehemalige Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen Mitglied der Partei bleiben darf. Maaßen war wegen seines Umgangs mit der AfD-Aussage zu den Chemnitzer Krawallen in die Kritik geraten. Das Parteigericht entschied, dass die Voraussetzungen für einen Parteiausschluss nicht erfüllt sind.
Es gilt zu verhindern, dass die Republik schrittweise infiziert wird
Es ist wichtig, Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Republik schrittweise infiziert wird. Dies erfordert eine konsequente Umsetzung von Präventionsmaßnahmen und eine aktive