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Härteres Bußgeld: Wann die Polizei im Urlaub das Auto einkassieren kann

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Die Polizei kann im Urlaub ein Auto einkassieren, wenn der Fahrer gegen das Bußgeldgesetz verstößt. Dazu zählt, wenn jemand zu schnell fährt, falsch parkt oder unerlaubt eine rote Ampel überquert. Der Polizei ist es auch möglich, ein Auto einzuziehen, wenn der Fahrer mehrmals innerhalb eines Jahres ein Bußgeld zahlen muss. In dem Fall kann das Fahrzeug eingezogen und auf Kosten des Fahrers eingelagert werden.

Quelle: https://www.focus.de/auto/haerteres-bussgeld-wann-die-polizei-im-urlaub-ihr-auto-einkassieren-kann_id_199485326.html

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