Verbraucher müssen bald nach einer neuen Pflicht mehr Details zu ihren Heizungsdaten offenlegen. Diese Pflicht betrifft alle Verbraucher, die eine Heizungsanlage besitzen, die älter als 15 Jahre ist. Laut einem Beschluss des Bundesrats müssen sie nun regelmäßig ihre Daten an den Energieversorger übermitteln, der dann eine korrekte Abrechnung sicherstellen soll.
GEG kommt in den Bundestag: Ampel will Gebäudeenergiegesetz inhaltlich nicht mehr ändern
Die Grünen-Energiewende-Gemeinschaft (GEG) ist in den Bundestag eingezogen. Die Ampelkoalition will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nun nicht mehr inhaltlich ändern, verspricht aber eine zeitnahe Umsetzung. Quelle: