Das Verfassungsgericht Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag eines Wahlbewerbers, die Wiederholungswahl in Berlin für ungültig zu erklären, abgelehnt. Der Wahlbewerber hatte sich gegen die Gültigkeit der Wiederholungswahl gewehrt, nachdem die erste Wahl wegen Unregelmäßigkeiten nicht durchgeführt werden konnte. Das Gericht stellte fest, dass die Wiederholungswahl zulässig und gültig war.
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