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Expressversand mit Extra-Kosten: Unzulässig nach neuem Urteil

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Ein neues Urteil des Oberlandesgericht Hamm stellt klar, dass der Verbraucherschutz Vorrang vor der Gewinnmaximierung der Unternehmen hat. Dieses Urteil erklärt die voreingestellte Option des Expressversands mit Extra-Kosten für unzulässig.

Quelle: https://www.focus.de/digital/computer/neues-urteil-expressversand-mit-extra-kosten-voreinstellung-unzulaessig_id_206347838.html

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