Eine Prügelattacke auf einen Wanderer im Zittauer Gebirge wird keine juristischen Konsequenzen haben. Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, das Verfahren einzustellen, da der Täter nicht ermittelt werden konnte. Der Vorfall hatte sich im letzten Monat ereignet, als der Wanderer von einem Unbekannten angegriffen und verletzt wurde. Die Polizei hatte umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, konnte jedoch keine Hinweise auf den Täter finden. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft stößt bei dem Opfer und der Öffentlichkeit auf Unverständnis und Kritik.
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