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Zum Schutz von Fledermäusen: Betrieb von Windkraftanlagen darf nachträglich eingeschränkt werden

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Der Betrieb von Windkraftanlagen kann nachträglich eingeschränkt werden, um Fledermäuse zu schützen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem aktuellen Urteil. Die Richter argumentierten, dass der Schutz der bedrohten Tierart Vorrang vor der Energieerzeugung habe. Die Einschränkungen könnten beispielsweise in Form von zeitlichen Begrenzungen des Betriebs oder der Abschaltung der Anlagen während der Fledermaus-Wanderungen erfolgen. Diese Entscheidung könnte Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie haben und den Naturschutz stärker berücksichtigen.

Vollständer Artikel: https://www.focus.de/wissen/klima/erneuerbare-energien/zum-schutz-von-fledermaeusen-betrieb-von-windkraftanlagen-darf-nachtraeglich-eingeschraenkt-werden_id_259517684.html

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