Ein Mann erhält Schmerzensgeld, nachdem er beim zu schnellen Rodeln mit einem anderen Schlitten kollidiert ist. Der Unfall ereignete sich auf einer Rodelbahn, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung galt. Der Verletzte erlitt schwere Verletzungen und musste operiert werden. Das Gericht entschied, dass der andere Rodelnde seine Sorgfaltspflicht verletzt hatte und daher Schmerzensgeld zahlen muss.
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