Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil gegen einen ehemaligen Fußballtrainer teilweise aufgehoben. Das Urteil bezieht sich auf Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen. Der BGH entschied, dass die Verurteilung wegen eines Teils der Anklagepunkte nicht ausreichend begründet war. Das Verfahren wird nun an das Landgericht zurückverwiesen, um erneut über diese Anklagepunkte zu verhandeln.
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