Eine Ärztin weigerte sich, eine Patientin zu operieren, weil sie sich persönlich nicht gut verstanden. Laut dem ärztlichen Berufsrecht dürfen Ärzte einer Patientin die Behandlung verweigern, wenn das Arzt-Patient-Verhältnis gestört ist. Obwohl dieses Verhältnis nicht immer leicht zu definieren ist, muss jede Partei dafür Sorge tragen, dass es nicht durch persönliche Auseinandersetzungen gestört wird.
Heftige Crashs in Berlin: Zwei Kinder schwer verletzt
Bei mehreren schweren Verkehrsunfällen in Berlin wurden zwei Kinder schwer verletzt. Die genauen Umstände der Unfälle sind noch unklar. Die Polizei ermittelt. Die Verletzten wurden