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Berliner Studentin wurde rechtmäßig exmatrikuliert, nachdem sie während einer Online-Klausur gechattet hatte

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Eine Berliner Studentin wurde rechtmäßig exmatrikuliert, nachdem sie während einer Online-Klausur gechattet hatte. Ein Gericht entschied, dass die Universität das Recht hatte, die Studentin zu exmatrikulieren, da sie gegen das Verbot verstoßen hatte, während des Tests Kommunikation zu betreiben. Das Urteil stellt klar, dass Studenten bei Online-Klausuren diszipliniert bleiben sollten.

Quelle: https://www.msn.com/de-de/nachrichten/digital/während-online-klausur-gechattet-berliner-studentin-rechtmäßig-exmatrikuliert/ar-AA1drMbu?ocid=Peregrine

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