Die Unschuldsvermutung wird im gesellschaftlichen Diskurs kaum gelebt, wie Dr. Jonas Hennig in einem Interview betont. Er erklärt, dass in der öffentlichen Meinung oft vorschnell Urteile gefällt werden, ohne dass die Schuld einer Person bewiesen ist. Dies könne zu Vorverurteilungen und einer Verletzung der Rechte der Betroffenen führen. Hennig plädiert dafür, die Unschuldsvermutung als Grundprinzip der Rechtsstaatlichkeit zu respektieren und im gesellschaftlichen Diskurs stärker zu beachten.
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