In einem Interview mit Dr. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, wird die Herausforderung diskutiert, etwas zu beweisen, das nicht passiert ist. Dr. Hennig erklärt, dass es im Strafrecht oft schwierig ist, das Fehlen eines Ereignisses zu beweisen, da es keine konkreten Beweise dafür gibt. Er betont, dass dies eine große Herausforderung für Strafverteidiger darstellt, da sie versuchen müssen, die Unschuld ihrer Mandanten zu beweisen, obwohl es keine direkten Beweise für deren Nichtbeteiligung gibt.
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