Eltern haben das Recht, Sonderurlaub für die Einschulung ihres Kindes zu beantragen. Dieser kann bis zu fünf Tage betragen und ist im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diesen Sonderurlaub zu erhalten. Dazu gehören unter anderem die rechtzeitige Beantragung und die Vorlage einer Schulbescheinigung. Eltern sollten sich frühzeitig über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren, um die Einschulung ihres Kindes angemessen feiern zu können.
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