Wissen viele nicht: Es gibt 5 Dinge, die im Supermarkt laut Gesetz verboten sind. Dazu zählen unter anderem das Einkaufen von Produkten ausserhalb der Öffnungszeiten, das Anbieten von Produkten zu vergünstigten Preisen oder das Einkaufen von Produkten, die nicht im Sortiment des Supermarkts liegen. Auch das Sammeln von Vergünstigungen und das Einkaufen von Produkten, deren Verfallsdatum überschritten ist, ist laut Gesetz verboten.
Kommunale Wärmeplanung: Bund und Länder sind sich einig
Der Bund und die Länder haben sich auf ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verständigt. Mit dem Gesetz sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, Wärmeplanung und Wärmeversorgung