Ein Restaurant hat einem erwachsenen Gast den Wunsch nach einem Kinderschnitzel verweigert. Der Gast fühlte sich diskriminiert und reichte Klage ein. Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Restaurants und erklärte, dass es keine Diskriminierung sei, da das Angebot von Kinderschnitzeln für Kinder gedacht sei. Die Entscheidung wirft die Frage auf, ob Restaurants erwachsenen Gästen den Zugang zu Kindermenüs verweigern dürfen.
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