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Bundesgerichtshof: Keine Entschädigung für Friseurin im Lockdown

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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass eine Friseurin keine Entschädigung für den Ausfall ihres Geschäfts während des Lockdowns erhalten kann. Laut BGH reicht das Infektionsschutzgesetz nicht aus, um Entschädigungsansprüche gegenüber dem Staat geltend zu machen.

Quelle: https://www.focus.de/gesundheit/news/news-zur-corona-pandemie-bundesgerichtshof-zu-ausfall-im-lockdown-keine-entschaedigung-fuer-friseurin_id_120465127.html

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