Wer nach 22 Uhr zu Hause bestimmte Aktivitäten ausübt, riskiert ein Bußgeld. Dazu gehören laute Musik, Staubsaugen, Rasenmähen, Bohren und das Betreiben von Maschinen. Die Ruhestörung in den Abend- und Nachtstunden kann mit Geldstrafen geahndet werden.
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