Nach 22 Uhr gibt es in Deutschland fünf Aktivitäten, die mit einem Bußgeld belegt werden können. Dazu gehören laute Musik, Rasenmähen, das Betreiben von Baumaschinen, das Feiern von Partys und das Grillen im Freien. Diese Verbote dienen dem Schutz der Nachtruhe und können mit Geldstrafen geahndet werden.
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