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Ärztin weigert sich, Patientin zu operieren

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Eine Ärztin weigerte sich, eine Patientin zu operieren, weil sie sich persönlich nicht gut verstanden. Laut dem ärztlichen Berufsrecht dürfen Ärzte einer Patientin die Behandlung verweigern, wenn das Arzt-Patient-Verhältnis gestört ist. Obwohl dieses Verhältnis nicht immer leicht zu definieren ist, muss jede Partei dafür Sorge tragen, dass es nicht durch persönliche Auseinandersetzungen gestört wird.

Quelle: https://www.focus.de/panorama/welt/weil-sie-sich-persoenlich-nicht-gut-verstehen-aerztin-weigert-sich-patientin-zu-operieren_id_202198051.html

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