Bei einem Prozess vor dem Amtsgericht wird gegen Tierärzte aus Gütersloh verhandelt, die in Verbindung mit dem Ertränken eines Ferkels bei Tönnies stehen. Der Vorfall ereignete sich in einem Schlachthof des Fleischverarbeitungsunternehmens. Die Tierärzte werden beschuldigt, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Das Amtsgericht wird nun über die strafrechtliche Verantwortung der Tierärzte entscheiden.
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