Das Bundesverfassungsgericht hat eine Reform zur Wiederaufnahme von Strafverfahren gekippt. Die Richter entschieden, dass die geplante Regelung verfassungswidrig sei, da sie das Recht auf ein faires Verfahren verletze. Die Reform sollte es ermöglichen, bereits rechtskräftig abgeschlossene Strafverfahren wieder aufzunehmen, wenn neue Beweise auftauchen. Das Gericht argumentierte jedoch, dass die vorgesehenen Hürden für eine Wiederaufnahme zu hoch seien und die Rechte der Angeklagten unangemessen einschränken würden.
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