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Gericht ordnet Sicherungsverwahrung für Täter des Horrorhauses in Höxter an

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Das Gericht hat in einem Fall von tödlichen Misshandlungen im sogenannten Horrorhaus in Höxter die Anordnung der Sicherungsverwahrung für den Täter verfügt. Der Artikel berichtet über die Hintergründe des Falls und die Entscheidung des Gerichts.

Vollständer Artikel: https://www.focus.de/panorama/welt/toedliche-misshandlungen-in-hoexter-gericht-ordnet-sicherungsverwahrung-fuer-horrorhaus-taeter-an_id_251191084.html

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