Ein Gericht hat nach einer tödlichen Messerattacke lebenslange Haft verhängt. Der Täter hatte sein Opfer mit einem Messer angegriffen und tödlich verletzt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Täter vorsätzlich und mit Tötungsabsicht gehandelt hatte. Die lebenslange Haftstrafe wurde aufgrund der Schwere der Tat und der Gefährlichkeit des Täters verhängt.
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