Eltern können ab sofort eine Kinderkrankmeldung für maximal fünf Tage auch telefonisch einreichen. Die Krankenkassen übernehmen in diesem Fall die Kosten für die Betreuung. Die Regelung soll Eltern entlasten und ihnen ermöglichen, flexibler auf plötzliche Krankheitsfälle ihrer Kinder zu reagieren.
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