Der Angeklagte des Mordes an einer Frau am Würmsee wurde zu einer Höchststrafe verurteilt. Der Mord hatte vor einem Jahr stattgefunden und die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Richter stellte fest, dass die Tat aufgrund der schweren Körperverletzung, die der Angeklagte der Frau zugefügt hatte, als schwerwiegend einzustufen ist und verhängte daher die Höchststrafe.
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