Ein Restaurant an der Cote d’Azur in Frankreich hat eine geheime Liste über seine Gäste geführt, die möglicherweise gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Die Liste enthielt Namen, Anschriften, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Gäste, die in dem Restaurant speisten, sowie Informationen darüber, wie sie bezahlt haben, und ob sie einmalig oder regelmäßig kamen. Die französischen Behörden haben das Restaurant aufgefordert, die Liste zu löschen und die Gäste über den Datenschutzverstoß zu informieren.
Reiserücktrittsversichert: Storno nicht zu lange warten
Wer eine Reise gebucht hat und aus Krankheitsgründen oder anderen unvorhergesehenen Umständen nicht antreten kann, sollte nicht zu lange mit dem Storno warten. Eine Reiserücktrittsversicherung