Das Verfahren gegen den Fahrer eines Betonmischers wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt. Obwohl der Fahrer zunächst verdächtigt wurde, einen schweren Verkehrsunfall verursacht zu haben, konnten keine ausreichenden Beweise für seine Schuld gefunden werden. Die Ermittlungen ergaben, dass der Unfall auf einen technischen Defekt am Fahrzeug zurückzuführen war. Die Staatsanwaltschaft sah daher keine Grundlage für eine Anklage und stellte das Verfahren ein.
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