Ein Asylbewerber, der des Kindesmissbrauchs beschuldigt wird, kann aufgrund von rechtlichen Bestimmungen nicht abgeschoben werden. Dieser Fall wirft Fragen über den Umgang mit straffälligen Asylbewerbern auf und zeigt die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Abschiebungen aufgrund von Menschenrechts- und Kinderschutzbestimmungen.
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