Wer bei der Bayern-Wahl 2021 nicht persönlich an die Wahlurne gehen kann, hat die Möglichkeit, per Briefwahl zu voten. Die Wahlberechtigten müssen den Antrag bis spätestens Freitag, 16. April 2021, stellen. Anschließend kann der Wahlschein ab Montag, 19. April 2021, abgeholt werden. Mit dem Wahlschein kann dann bis Sonntag, 2. Mai 2021, per Post abgestimmt werden.
Eine bewusste Trennung für das Wohl der Kinder
Eine bewusste Trennung ist entscheidend für das Wohl der Kinder. Der Artikel auf der Webseite ‚https://www.focus.de/experts/trennung-mit-kindern-so-gelingt-eine-bewusste-trennung-fuer-das-wohl-der-kinder_id_240270578.html‘ gibt Tipps und Ratschläge, wie Eltern eine Trennung mit