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Bundesinnenministerium bekräftigt: Keine Kriminalisierung von Seenotrettern durch Gesetzesänderung

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Das Bundesinnenministerium hat bestätigt, dass durch eine geplante Gesetzesänderung Seenotretter nicht kriminalisiert werden sollen. Die Klarstellung erfolgte als Reaktion auf Bedenken und Kritik von verschiedenen Seiten. Das Ministerium betonte, dass die Rettung von Menschenleben auf See eine humanitäre Pflicht sei und nicht bestraft werden solle.

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