Deutschland kann Kriegsverweigerer an die Ukraine ausliefern, wie das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden hat. Demnach dürfen Kriegsdienstverweigerer, die aus einem anderen EU-Land nach Deutschland eingereist sind, an die Ukraine ausgeliefert werden. Laut dem Urteil sollen Kriegsdienstverweigerer in ihrem Herkunftsland bestraft werden, wenn sie sich weigern, dem Wehrdienst nachzukommen.
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