Die Elterngeld-Kürzung trifft nicht nur Besserverdiener, sondern alle, die mehr als 67.000 Euro pro Jahr verdienen – unabhängig vom Einkommen des Partners. Für Eltern mit einem Einkommen unter 67.000 Euro gibt es weiterhin das volle Elterngeld. Eltern, die mehr als 67.000 Euro pro Jahr verdienen, erhalten jedoch nur noch einen Teil des Elterngeldes, abhängig vom jeweiligen Einkommen.
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