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Heilmann hält Ampel-Vorgehen gegen Heizgesetz weiterhin für verfassungswidrig

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Der Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hat entschieden, das Vorgehen der Ampel-Koalition im Zusammenhang mit dem Heizgesetz ist verfassungswidrig. Der Zwischenerfolg für den Unternehmer Norbert Heilmann, der das Heizgesetz stoppen wollte, besteht nun darin, dass der Richter das Vorgehen der Ampel-Koalition als verfassungswidrig bezeichnet hat.

Quelle: https://www.focus.de/politik/deutschland/er-stoppte-es-schon-einmal-heilmann-haelt-heizgesetz-vorgehen-der-ampel-weiterhin-fuer-verfassungswidrig_id_203580071.html

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