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Mindestlohn: BVG-Urteil: 2 Euro Stundenlohn für Gefangene verfassungswidrig

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Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Gefangene nicht weniger als 2 Euro Stundenlohn erhalten dürfen. Der Mindestlohn steht auch für Gefangene in Haft und soll die soziale Integration unterstützen. Das Urteil des BVG hat die geplante Lohnkürzung der Bundesregierung abgelehnt.

Quelle: https://www.focus.de/politik/mindestlohn-bvg-urteil-2-euro-stundenlohn-fuer-gefangene-verfassungswidrig_id_196939904.html

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