Ein straffällig gewordener Geflüchteter wurde nach Marokko abgeschoben, nachdem er zuvor in Deutschland mehrfach straffällig geworden war. Die Abschiebung erfolgte aufgrund von Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht und kriminelle Handlungen. Der Mann war bereits seit einigen Jahren in Deutschland und hatte mehrere Straftaten begangen, bevor er letztendlich in sein Heimatland zurückgeführt wurde.
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