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Union reicht Klage gegen Ampel-Wahlrecht in Karlsruhe ein

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Die Union hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen das Ampel-Wahlrecht eingereicht. Sie argumentiert, dass das neue Wahlrecht verfassungswidrig sei und die Chancengleichheit der Parteien beeinträchtige. Die Klage richtet sich gegen die Einführung einer 5%-Hürde sowie gegen die Regelung zur Überhangmandate. Die Union fordert eine Überprüfung und Änderung des Wahlrechts, um eine faire und demokratische Wahl zu gewährleisten.

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