Die Unionsfraktion hat vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das geplante Ampel-Wahlrecht eingereicht. Sie argumentiert, dass das neue Wahlrecht verfassungswidrig sei und die Chancengleichheit der Parteien verletze. Die Unionsfraktion fordert eine Überprüfung und mögliche Änderungen des Gesetzes. Die Klage wird als weiterer Schritt im politischen Streit um das Ampel-Bündnis angesehen.
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