Laut einem Artikel auf der Webseite focus.de werden Fahrgäste der Deutschen Bahn auch bei winterlichen Wetterbedingungen entschädigt. Die Deutsche Bahn hat klare Regelungen für den Fall von Verspätungen oder Zugausfällen aufgrund von Schnee und Eis. Fahrgäste haben Anspruch auf Rückerstattung oder alternative Transportmöglichkeiten. Die Fahrgastrechte gelten unabhängig von der Wetterlage und sollen sicherstellen, dass Reisende angemessen entschädigt werden.
Vollständer Artikel: https://www.focus.de/reisen/diverses/fahrgastrechte-deutsche-bahn-auch-bei-winterwetter-wird-entschaedigt_id_256367947.html