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Reiserecht: Marokko-Urlaub trotz Erdbeben?

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Erdbeben in Marokko stellen Reisende vor ein Problem, wenn sie geplante Urlaube in dem Land durchführen möchten. Reiserechtsexperten erklären, dass Urlauber dazu berechtigt sind, ihren Marokko-Urlaub abzusagen und die Kosten erstattet zu bekommen, wenn das Erdbeben den Urlaub beeinträchtigt.

Quelle: https://www.focus.de/reisen/diverses/reiserecht-erdbeben-was-ist-mit-dem-geplanten-marokko-urlaub_id_204436542.html

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