Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Wanderer in Wäldern selbst für ihre Sicherheit verantwortlich. Der BGH urteilte, dass Waldbesitzer nicht für Unfälle oder Verletzungen von Wanderern haften müssen, solange sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Diese Entscheidung bedeutet, dass Wanderer bei der Planung und Durchführung ihrer Wanderungen selbst für ihre Sicherheit sorgen müssen und auf mögliche Gefahren achten sollten.
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