Laut Gesetz ist es erlaubt, Fallobst auf öffentlichen Flächen zu sammeln. Beim Sammeln von Fallobst auf dem Grundstück des Nachbarn gelten jedoch bestimmte Regeln. Es ist wichtig, die Erlaubnis des Eigentümers einzuholen, bevor man das Obst pflückt. Zudem sollte man darauf achten, dass man keine Schäden anrichtet und den Nachbarn respektiert. Insgesamt ist es also möglich, Fallobst vom Nachbarn zu essen, solange man die gesetzlichen Vorgaben beachtet.
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